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Pflegefall - Was nun PDF Drucken E-Mail

             

Pflegefall 


F                    Was nun?

 

Pflegebedürftigkeit – mit diesem Thema sehen sich immer mehr Menschen konfrontiert. Ob selbst betroffen oder als Angehöriger: Am Anfang stehen zunächst viele Fragezeichen. Deshalb sind die Betroffenen immer mehr auf Informationen rund um das Thema Pflege angewiesen.
Diese Broschüre soll Ihnen viele nützliche Hinweise und praktische Tipps geben, damit es Ihnen etwas leichter fällt, mit dieser Situation fertig zu werden.   

 

Was gehört zur Pflege?

Die von den Pflegekassen anerkannten „Pflegetätigkeiten“ werden auch „Verrichtungen des täglichen Lebens“ genannt. Hierzu gehören u.a.:

F    Grundpflege

o       Körperpflege(z.B. Körperwaschung, Baden/Duschen, Rasur, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Intimpflege, Blasen- und Darmentleerung, wechseln von Inkontinenzartikeln, etc.) 

o       Ernährung(z.B. Hilfe bei der mundgerechten Nahrungszubereitung und ggf. bei der Nahrungsaufnahme) 

o       Mobilität(z.B. Hilfen beim Aufstehen/Zubettgehen, An- und Auskleiden, Stehen, Gehen und beim Treppensteigen (letzteres nur, wenn es im Zusammenhang mit der Körperpflege oder der Ernährung steht) 

 

F    Hauswirtschaft

(z.B. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wechseln der Wäsche, Waschen und Bügeln, Reinigen der Wohnung, Beheizen der Wohnung) 

 

 

Pflegestufen

Ausschlaggebend für die Pflegestufe, in die sie eingestuft werden, ist der Zeitaufwand, der für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung pro Tag benötigt wird.  

Prinzipiell gibt es 3 Pflegestufen: 

Pflegestufe 1   - erheblich Pflegebedürftige 

Ab 90 Minuten, davon mind. 46 min. für die Grundpflege imTagesdurchschnitt 

Pflegestufe 2   - Schwerpflegebedürftige 

Ab 3 Stunden, davon mind. 2 Stunden für die Grundpflege im Tagesdurchschnitt

Pflegestufe 3   - Schwerstpflegebedürftige 

Ab 5 Stunden, davon mind. 4 Stundenfür die Grundpflege im Tagesdurchschnitt  

 

 

Der Weg zur Pflegestufe kann mehrere Wochen bis zu 2-3 Monaten dauern. Leistungen werden im Falle einer Einstufung jedoch rückwirkend zum Tag der Antragstellung übernommen. 

 


Der Weg zur Pflegestufe 

 

Antrag anfordern

Das Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse angefordert werden. Lassen Sie den Tag des Anrufes als Tag der Antragstellung vermerken, denn ab diesem Zeitpunkt werden Leistungen gezahlt! 

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Antrag ausfüllen, unterschreiben, absenden

Hilfen erhalten Sie u.a. von Ihrem Pflegedienst oder anderen Beratungsstellen 

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MDK kündigt seinen Besuch an

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (=MDK) prüft bei
seinem Besuch die Pflegebedürftigkeit des Versicherten
 

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Pflegetagebuch führen

Zur Vorbereitungen sollten alle Personen, die an der Pflege beteiligt sind, ihre Pflegezeiten und Pflegetätigkeiten 1-2 Wochen lang minutengenau eintragen. Der Zeitaufwand ist entscheidend dafür, in welche pflegestufe der Versicherte kommen wird. 

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Besuch des MDK

Die Anwesenheit einer pflegenden Person, die mit der Situation vertraut ist, ist auf alle Fälle ratsam. 

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Entscheidung und Bescheid der Pflegekasse

Auf der Basis des MDK-Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit. Legt die Pflegestufe fest und verschickt den Bescheid, gegen den innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden kann.    


 

Leistungen der Pflegeversicherung 

Sobald eine Pflegestufe von der Pflegekasse bewilligt wurde, können Pflegeleistungen beantragt werden.  

Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen: 

F     Ambulanter Pflege (= der Patient kann im häuslichen Umfeld gepflegt werden)

F     Vollstationärer Pflege (=der Patient wird im Heim gepflegt)  

Ambulante Pflege

Bei der Ambulanten Pflege ist entscheidend, ob ein Angehöriger oder ein Pflegedienst die Pflege übernimmt. 

Pflegegeld  

(ð wenn ein Angehöriger pflegt, erhält der Patient ein monatliches Pflegegeld) 


Pflegestufe 1                         215,00 €
Pflegestufe 2                         420,00 €
Pflegestufe 3                         675,00 € 

Pflegesachleistung 

(ð wenn ein Pflegedienst zuhause den Patienten versorgt, der Pflegedienst rechnet monatlich mit der Pflegekasse ab) 


Pflegestufe 1                        420,00 €
Pflegestufe 2                        980,00 €
Pflegestufe 3                      1.470,00 €
Härtefall der Stufe 3            1.918,00 € 

Adressen von ambulanten Pflegediensten finden Sie z.B. im örtlichen Branchenverzeichnis. 

Kombinationslösung Pflegesachleistung und Pflegegeld können auch miteinander kombiniert werden und werden dann anteilig von  der Pflegekasse gezahlt.      


 

RV Pforzheim-Enz  
Ambulante Pflege  Tel.: 07231-5890266

 

Weitere Hilfen der Ambulanten Pflege:

F     Kurzzeitpflege
Wenn weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege möglich ist, ist eine vorrübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung ist in Form der Kurzzeitpflege z.B. nach operativen Eingriffen möglich. Die Dauer ist auf max. 4 Wochen sowie auf max. 1.480,00 € pro Kalenderjahr begrenzt. 

F     Verhinderungs- oder Ersatzpflege
Wenn die eigentliche Pflegeperson aufgrund Erholungsurlaubs, Krankheit, etc. verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Verhinderungspflege. Dauer und Höhe entsprechen der Kurzzeitpflege. 

F     Tagespflege
Wenn die Pflege tagsüber in einer sog. teilstationären Einrichtung (=Tagespflege) stattfindet, stehen ihnen pro Monat ausschließlich für diese Art von Versorgung die Hälfte des Sachleistungsbetrages zu (Bsp. Bei Pflegestufe 2  also 490,00 € zu den 980,00 € Pflegesachleistung) 

F     Pflegeergänzungsleistungen
Speziell für demente Pflegebedürftige, Patienten mit geistiger Behinderung oder schwerer psychischer Erkrankungen kann die Pflegekasse zusätzlich Betreuungsleistungen übernehmen. Je nach Bewilligung im Rahmen der Pflegeeinstufung stehen Ihnen 100,00 -200,00 € zur Verfügung. 

F     Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden von der Pflegekasse zusätzlich zu den anderen Leistungen der ambulanten Pflege übernommen. Hierzu zählen u.a.:

ü     Hilfen zur Erleichterung der Pflege z.B. Pflegebett

ü     Hilfen zur Körperpflege/Hygiene, z.B. Bettpfannen

ü     Hilfen zur selbstständigen Lebensführung, z.B. Hausnotrufsysteme

ü     Hilfen zur Linderung von Beschwerden, z.B. Lagerungsmittel

ü     Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, z.B. saugende Bettschutzeinlagen, Handschuhe. Bei Verbrauchsmitteln zahlt die Pflegekasse max. 31,00 € pro Monat.

F     Wohnraumanpassung
Für Umbauten oder Installationen, die die Pflege zu Hause erleichtern oder die selbstständige Lebensführung verbessern (z.B. Türverbreiterung) zahlt die Pflegekasse max. 2.557,00 € je Maßnahme, der Pflegebedürftige trägt einen Eigenanteil von 10%, der jedoch höchstens 50% der monatlichen Bruttoeinnahmen betragen darf. Baubeginn darf erst nach Genehmigung des Kostenvoranschlages sein.  

 

Vollstationäre Pflege 

Eine vollstationäre Pflege in einem Heim finanziert die Pflegekasse nur, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. 

 

Pflegestufe 1                             1.023,00 €
Pflegestufe 2                             1.279,00 €
Pflegestufe 3                             1.470,00 €
Härtefall                                   1.750,00 €
 

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim, sowie evtl. Mehrkosten bei der Pflege muss der Pflegebedürftige selbst zahlen, unter Umständen hilft das Sozialamt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei: 

ASB RV Pforzheim-Enz
Heinrich-Witzenmann-Str. 10
75179   Pforzheim
Tel.: 07231-94444 oder 5890266

 

 

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