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Häusliche Pflege

Helfen ist unsere Aufgabe!

Einer dieser Bereiche ist die Häusliche (Kranken-)Pflege. Durch die Präsenz, die dieser Arbeitsbereich durch die Einführung der Pflegeversicherung in den 90er Jahren gewonnen hat, sind Pflegedienste in allen Orten und Städten wie Pilze aus dem Boden geschossen. Ein Ausdruck dessen, welche Rolle die Pflege in der häuslichen Umgebung, das Erhalten der eigenen vier Wände im Alter spielt, aber auch Ausdruck dessen, wie viel kranke, alte und hilfs- bzw. pflegebedürftige Menschen es in unserer Gesellschaft gibt.

Ist jemand pflegebedürftig, so kann er seit der Einführung dieser Pflegeversicherung bei der Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe beantragen. Hier gibt es 3 Stufen:

PflegestufePflegebedarf
Stufe I
vorwiegend werden hier kranke Menschen eingestuft, die nicht mehr ihren Grundbedürfnissen (Ankleiden, waschen, Zähneputzen, Essen richten, etc.) gerecht werden und auf mind. 90 Min. am Tag Pflege durch Dritte (private Personen oder Pflegedienste) angewiesen sind.
Stufe II
hier steigert sich die Zeit der Pflegebedürftigkeit bereits auf mind. 3Stunden am Tag
Stufe III
diese Stufe wird meistens nur von schwer oder chronisch sehr kranken Patienten erreicht, es sind mind. 5 Stunden Hilfe am Tag nötig.
Stufe III+
Härtefall der Stufe 3

Nach der Einstufung, meistens durch einen Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenkassen in der häuslichen Umgebung, können die Betroffenen entscheiden, ob sie die Hilfeleistungen durch private Personen (Angehörige, Freunde, Nachbarn, o.ä.) ausführen lassen und dafür ein so genanntes Pflegegeld dafür bekommen, oder ob sie einen Pflegedienst mit professionellem Personal dafür beauftragen, die direkt mit der Kasse die Leistungen abrechnen. Es gibt für bestimmte Fälle dann auch die Möglichkeit einer Mischform, der so genannten Kombilösung. Wichtig zu wissen ist, dass die finanziellen Leistungen der Pflegekasse je nach Pflegestufe gedeckelt sind, d.h. fällt der Betrag der Leistungen höher aus, als der der jeweiligen Pflegestufe, so muss dieser Differenzbetrag von den Patienten übernommen werden. Sollten Sie sich für die private Lösung entscheiden, ist es wichtig für Sie zu wissen, dass durch qualifizierte Kräfte eines Pflegedienstes 2 x pro Jahr ein „Qualitätssicherungsbesuch“ durchgeführt werden muss, um einen gewissen Standard der Pflege zu gewährleisten, die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Kann dieser von der Pflegekraft nicht bestätigt werden, so muss die Arbeit von qualifizierten Kräften übernommen werden, d.h. Übernahme durch einen Pflegedienst oder Suche nach einem Pflegeheimplatz.

 

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