Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
- Notfallsituationen richtig einschätzen
- Absetzen des Notrufs
- Lebensrettende Maßnahmen anwenden
- Sicheres Vorgehen bei verschiedenen Krankheitsbildern
- Wundversorgung typischer Verletzungen
Im Kurs werden sowohl Kinder- als auch Erwachsenennotfälle behandelt. Zudem gehen wir auf Besonderheiten im Einrichtungsalltag sowie auf typische Verletzungen im Umgang mit Kindern ein.
- Für Ersthelfer im Umgang mit Kindern bis einschließlich Grundschule empfohlen
- Ab der 5. Klasse regulärer Erste-Hilfe-Grundlehrgang
- 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
- ASB Bildungszentrum
- Inhouse-Schulung
- 12 Personen für Firmenkurse
- Kleingruppen unter 12 Personen gegen Aufpreis möglich
- Abrechnung über die Berufsgenossenschaft
- Selbstzahler per Online-/Kartenzahlung
Der Kurs ist anerkannt für betriebliche Ersthelfende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Dieser Kurs ist nicht für Führerscheinbewerber geeignet.
Wir bieten unsere Erste-Hilfe-Kurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auch als Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort an. So können Ihre MitarbeiterInnen praxisnah und effizient im gewohnten Umfeld geschult werden – ohne zusätzliche Anfahrtswege. Mögliche Termine stimmen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Auf Anfragen bieten wir je nach Verfügbarkeit unsere Kursformate für Inhouse-Schulungen auch auf Englisch an.
Grundsätzlich werden die Kosten für die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse übernommen. Die erforderliche Anzahl richtet sich nach Art und Größe des Unternehmens. Als Faustregel gilt, dass ca. 10 % der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein sollten.

Wir empfehlen, die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer zuständigen BG zu klären, um sicherzustellen, dass alle vorgesehenen Ersthelfer übernommen werden. Die anschließende Abrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt durch uns mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse.
Am Kurstag muss das Abrechnungsformular der BG vollständig vorliegen. Für die meisten Berufsgenossenschaften kann das allgemeine Abrechnungsformular verwendet werden.
Ausnahmen bestehen bei:
BGW – Eigenes Abrechnungsformular muss vorab online beantragt werden, nachträgliche Änderungen sind nicht möglich (ansonsten neue Beantragung erforderlich).
UKBW – Eigenes Abrechnungsformular erforderlich.
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe – Eigenes Abrechnungsformular erforderlich.
Bei Fragen zur Abrechnung und dem benötigten Abrechnungsformular unterstützen wir Sie gerne.
Als Selbstzahler können Sie die Lehrgangsgebühr vor Ort ausschließlich per Kartenzahlung begleichen. Eine Annahme von Bargeld ist leider nicht möglich. Die Zahlung auf Rechnung bieten wir ausschließlich für Firmenkunden an.
Bei einer Online-Buchung stehen während der Buchung neben der Kartenzahlung vor Ort die üblichen Online-Zahlungsmöglichkeiten über unseren externen Dienstleister KISpay zur Verfügung.






