Erste Hilfe direkt in Ihrem Unternehmen
DGUV-konforme Inhouse-Schulungen für Betriebliche Ersthelfer – direkt vor Ort.
Schulung im gewohnten Umfeld
Anerkannt gemäß DGUV
Flexible Termine
Wenig organisatorischer Aufwand

Die wichtigsten Vorteile:
- Geringer Arbeitsausfall - Keine Fahrten zu externen Kursorten notwendig
- Rechtssicher - Gemäß DGUV anerkannte Teilnahmebescheinigungen
- Meist kostenneutral - Direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaften
- Erfahrenes Ausbilderteam - Praxisorientierte Schulungen mit modernen Lehrgangskonzepten
Das sagen Unternehmen und Teilnehmer über unsere Schulungen
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Sie möchten lediglich einzelne Teilnehmer für einen Kurs anmelden?
Nutzen Sie gerne unsere offenen Kurse in den Räumlichkeiten des ASB. Hier haben Sie die Möglichkeit einzelne Teilnehmer oder Kleingruppen anzumelden. Bitte nutzen Sie die Anmeldung für Einzelpersonen.
FAQ - Die häufigsten Fragen
Betriebliche Ersthelfer benötigen zu Beginn einen Erste-Hilfe-Grundlehrgang. Um die Qualifikation gültig zu halten, muss diese alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Dies kann entweder durch die erneute Teilnahme am Grundlehrgang oder durch eine entsprechende Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgen.
- Erste-Hilfe-Grundlehrgang
- Erste-Hilfe-Fortbildung
- Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Bitte beachten Sie, dass an einer Erste-Hilfe-Fortbildung ausschließlich Ersthelfer teilnehmen dürfen, welche innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einen Kurs besucht haben. Sofern neue oder überfällige Ersthelfer dabei sind, sollten Sie also immer einen Grundlehrgang für die gesamte Gruppe buchen.
Die Zahl der Ersthelfenden variiert je nach Branche. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" [Stand November 2013] bestehen folgende Ersthelferzahlen:
- bei 2 bis 20 anwesende Versicherte ein Ersthelfer
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten...
- ... in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%
- ... in sonstigen Betrieben 10%
- ... in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
- ... in Hochschulen 10%
Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der DGUV.
Erste-Hilfe-Schulungen für betriebliche Ersthelfer umfassen grundsätzlich 9 Unterrichtseinheiten und entsprechen insgesamt 8 Zeitstunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Grundlehrgang oder eine Fortbildung handelt, da beide Schulungsarten den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die Kurszeiten beinhalten bereits eine Mittagspause von 45 Minuten. Eine Verkürzung der Pausenzeiten ist nicht möglich.
In der Regel finden unsere Kurse von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Der Beginn kann flexibel an Ihre betrieblichen Abläufe angepasst und bei Bedarf nach vorne oder hinten verschoben werden.
Auf Anfrage sind außerdem auf zwei Tage aufgeteilte Schulungen sowie Kurse in den Abend- oder Nachtstunden möglich, sodass sich die Ausbildung optimal in Ihren Unternehmensalltag integrieren lässt.
Für Inhouse-Schulungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen. Bei Unterschreitung erlauben wir uns, eine Ausfallgebühr in Höhe von 46,31€ pro fehlendem Platz bis zum Erreichen der Mindestteilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Eine Buchung ist somit auch für kleinere Gruppen möglich. Bitte beachten Sie, dass Ausfallgebühren vom Unternehmen zu tragen sind und nicht von den Berufsgenossenschaften übernommen werden.
Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Berufsgenossenschaften, diese darf entsprechend nicht überschritten werden.
Die Lehrgangsgebühren werden in der Regel von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen übernommen. Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu erfragen. So sind Sie auf der sicheren Seite, damit auch wirklich all Ihre Ersthelfer übernommen werden.
Die Abrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt direkt durch uns mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
In Ausnahmefällen erlauben wir uns Zusatzleistungen, welche nicht durch die Pauschalgebühren der Unfallversicherungsträger gedeckt sind, dem buchenden Unternehmen in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen unter anderem...
- Ausfallgebühren für Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
- Aufteilung eines Lehrgangs auf zwei Kurstage
- Zusätzliche Übungs- und Demonstrationsmaterialien
- Durchführung in einer Fremdsprache
Am Kurstag muss das Abrechnungsformular der BG vollständig vorliegen und bei unserer jeweiligen Lehrgangsleitung abgegeben werden. Für die meisten Berufsgenossenschaften kann das allgemeine Abrechnungsformular verwendet werden.
Gerne schicken wir Ihnen das vorausgefüllte Formular im Vorfeld zu. Bei Fragen zur Abrechnung und dem benötigten Abrechnungsformular unterstützen wir Sie gerne.
Ausnahmen bestehen bei:
- BGW – Eigenes Abrechnungsformular muss vorab online beantragt werden, nachträgliche Änderungen sind nicht möglich (ansonsten neue Beantragung erforderlich).
- UKBW – Eigenes Abrechnungsformular erforderlich.
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe – Eigenes Abrechnungsformular erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsformulare im Original von uns eingereicht werden müssen. Eingescannte Formulare können wir entsprechend nicht annehmen. Unterschriften und Stempel müssen ebenfalls im Original vorliegen und dürfen weder gedruckt noch kopiert werden.
Für die Durchführung vor Ort benötigen wir einen ausreichend großen Raum (mind. 50m²) mit Sitzmöglichkeiten für alle Teilnehmenden sowie einer Freifläche für praktische Übungen. Die Räumlichkeiten müssen die üblichen Anforderungen gemäß der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.
Sofern Sie vor Ort einen Beamer/TV sowie einen Flipchartständer zur Verfügung stellen können, teilen Sie uns dies gerne mit. Andernfalls bringen wir am Kurstag unsere mobilen Gerätschaften mit.
Alle weiteren für den Kurs notwendigen Materialien bringen wir mit. Dazu zählen Verbrauchsmaterialien, Bodenmatten und beispielsweise Übungsgeräte.


