Banner-Pflege-JPG-Pro-20.jpg
Bildungsangebot

Erste Hilfe direkt in Ihrem Unternehmen

DGUV-konforme Inhouse-Schulungen für Betriebliche Ersthelfer – direkt vor Ort.

Schulung im gewohnten Umfeld

Anerkannt gemäß DGUV

Flexible Termine

Wenig organisatorischer Aufwand

BewertungEH.jpg
 

Die wichtigsten Vorteile:

  • Geringer Arbeitsausfall - Keine Fahrten zu externen Kursorten notwendig
  • Rechtssicher - Gemäß DGUV anerkannte Teilnahmebescheinigungen
  • Meist kostenneutral - Direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaften
  • Erfahrenes Ausbilderteam - Praxisorientierte Schulungen mit modernen Lehrgangskonzepten
 

Das sagen Unternehmen und Teilnehmer über unsere Schulungen

"Sehr guter Aufbau des Kurses. Das Eingehen auf individuelle Anfragen war top."
Teilnehmer eines Handwerkbetriebs
"Es war für mich bisher das beste Erste-Hilfe-Training, welches ich absolviert habe!"
Teilnehmer eines Produktionsbetriebs
"Sehr hilfreich, ich fühle mich sicherer im Ernstfall Maßnahmen durchzuführen."
Teilnehmer aus dem Sozialwesen

Unverbindliche Anfrage senden

Sie möchten lediglich einzelne Teilnehmer für einen Kurs anmelden?

Nutzen Sie gerne unsere offenen Kurse in den Räumlichkeiten des ASB. Hier haben Sie die Möglichkeit einzelne Teilnehmer oder Kleingruppen anzumelden. Bitte nutzen Sie die Anmeldung für Einzelpersonen.

QRCodeEH.jpg

FAQ - Die häufigsten Fragen

Betriebliche Ersthelfer benötigen zu Beginn einen Erste-Hilfe-Grundlehrgang. Um die Qualifikation gültig zu halten, muss diese alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Dies kann entweder durch die erneute Teilnahme am Grundlehrgang oder durch eine entsprechende Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgen.

  • Erste-Hilfe-Grundlehrgang
  • Erste-Hilfe-Fortbildung
  • Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Bitte beachten Sie, dass an einer Erste-Hilfe-Fortbildung ausschließlich Ersthelfer teilnehmen dürfen, welche innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einen Kurs besucht haben. Sofern neue oder überfällige Ersthelfer dabei sind, sollten Sie also immer einen Grundlehrgang für die gesamte Gruppe buchen.

Für betriebliche Ersthelfer, die mit Kindern arbeiten, bieten wir einen speziell ausgerichteten Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen an. Dieser beinhaltet zusätzliche Inhalte zum Thema Kindernotfällen und wird insbesondere für den Umgang mit Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit empfohlen. Ab der 5. Klasse erfolgt die Teilnahme aller Lehr- und Betreuungskräfte beim regulären Erste-Hilfe-Grundlehrgang.

Die Zahl der Ersthelfenden variiert je nach Branche. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" [Stand November 2013] bestehen folgende Ersthelferzahlen:

  • bei 2 bis 20 anwesende Versicherte ein Ersthelfer
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten...
    • ... in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%
    • ... in sonstigen Betrieben 10%
    • ... in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
    • ... in Hochschulen 10%

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der DGUV.

Erste-Hilfe-Schulungen für betriebliche Ersthelfer umfassen grundsätzlich 9 Unterrichtseinheiten und entsprechen insgesamt 8 Zeitstunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Grundlehrgang oder eine Fortbildung handelt, da beide Schulungsarten den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die Kurszeiten beinhalten bereits eine Mittagspause von 45 Minuten. Eine Verkürzung der Pausenzeiten ist nicht möglich.

In der Regel finden unsere Kurse von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Der Beginn kann flexibel an Ihre betrieblichen Abläufe angepasst und bei Bedarf nach vorne oder hinten verschoben werden.

Auf Anfrage sind außerdem auf zwei Tage aufgeteilte Schulungen sowie Kurse in den Abend- oder Nachtstunden möglich, sodass sich die Ausbildung optimal in Ihren Unternehmensalltag integrieren lässt.

Für Inhouse-Schulungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen. Bei Unterschreitung erlauben wir uns, eine Ausfallgebühr in Höhe von 46,31€ pro fehlendem Platz bis zum Erreichen der Mindestteilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Eine Buchung ist somit auch für kleinere Gruppen möglich. Bitte beachten Sie, dass Ausfallgebühren vom Unternehmen zu tragen sind und nicht von den Berufsgenossenschaften übernommen werden.

Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Berufsgenossenschaften, diese darf entsprechend nicht überschritten werden.

Die Lehrgangsgebühren werden in der Regel von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen übernommen. Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu erfragen. So sind Sie auf der sicheren Seite, damit auch wirklich all Ihre Ersthelfer übernommen werden.

Die Abrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt direkt durch uns mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

In Ausnahmefällen erlauben wir uns Zusatzleistungen, welche nicht durch die Pauschalgebühren der Unfallversicherungsträger gedeckt sind, dem buchenden Unternehmen in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen unter anderem...

  • Ausfallgebühren für Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
  • Aufteilung eines Lehrgangs auf zwei Kurstage
  • Zusätzliche Übungs- und Demonstrationsmaterialien
  • Durchführung in einer Fremdsprache

In Pforzheim, dem Enzkreis sowie dem Landkreis Calw berechnen wir keine Anfahrtskosten. Erst bei weiteren Fahrtstrecken erlauben wir uns eine Anfahrtspauschale in Rechnung zu stellen.

Am Kurstag muss das Abrechnungsformular der BG vollständig vorliegen und bei unserer jeweiligen Lehrgangsleitung abgegeben werden. Für die meisten Berufsgenossenschaften kann das allgemeine Abrechnungsformular verwendet werden.

Gerne schicken wir Ihnen das vorausgefüllte Formular im Vorfeld zu. Bei Fragen zur Abrechnung und dem benötigten Abrechnungsformular unterstützen wir Sie gerne.

Ausnahmen bestehen bei:

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsformulare im Original von uns eingereicht werden müssen. Eingescannte Formulare können wir entsprechend nicht annehmen. Unterschriften und Stempel müssen ebenfalls im Original vorliegen und dürfen weder gedruckt noch kopiert werden.

Sofern Sie ein Abrechnungsformular nachreichen möchten, senden Sie es bitte an:
ASB Region Pforzheim-Enz
- Breitenausbildung -
Heinrich-Witzenmann-Straße 10
75179 Pforzheim

Für die Durchführung vor Ort benötigen wir einen ausreichend großen Raum (mind. 50m²) mit Sitzmöglichkeiten für alle Teilnehmenden sowie einer Freifläche für praktische Übungen. Die Räumlichkeiten müssen die üblichen Anforderungen gemäß der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.

Sofern Sie vor Ort einen Beamer/TV sowie einen Flipchartständer zur Verfügung stellen können, teilen Sie uns dies gerne mit. Andernfalls bringen wir am Kurstag unsere mobilen Gerätschaften mit.

Alle weiteren für den Kurs notwendigen Materialien bringen wir mit. Dazu zählen Verbrauchsmaterialien, Bodenmatten und beispielsweise Übungsgeräte.

Dokumente & Kursunterlagen