Erste-Hilfe-Fortbildung
Wissen auffrischen, Sicherheit stärken
Die Erste-Hilfe-Fortbildung richtet sich an betriebliche Ersthelfende und alle Interessierten, die ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen möchten. In nur einem Tag werden die wichtigsten Maßnahmen wiederholt, vertieft und anhand praktischer Übungen trainiert.
- Auffrischung lebensrettender Sofortmaßnahmen
- Weiterführende Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Praktisches Training typischer Notfallsituationen
- Aktuelle Empfehlungen und Änderungen in der Ersten Hilfe
- 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
- Erste-Hilfe-Grundlehrgang (nicht älter als 2 Jahre)
- 12 Personen
- Kleingruppen mit weniger als 12 Personen gegen Aufpreis möglich
- ASB Bildungszentrum
- Inhouse-Schulung
- Abrechnung über Berufsgenossenschaft
- Selbstzahler per Online-/Kartenzahlung
- Mitgliedergutschein
Der Kurs ist anerkannt für die Verlängerung von betrieblichen Ersthelfern. Dieser Kurs ist nicht für Führerscheinbewerber geeignet!
Wir bieten unsere Erste-Hilfe-Fortbildung auch als Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort an. So können Ihre MitarbeiterInnen praxisnah und effizient im gewohnten Umfeld geschult werden – ohne zusätzliche Anfahrtswege. Mögliche Termine stimmen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Auf Anfragen bieten wir je nach Verfügbarkeit unsere Kursformate für Inhouse-Schulungen auch auf Englisch an.
Grundsätzlich werden die Kosten für die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse übernommen. Die erforderliche Anzahl richtet sich nach Art und Größe des Unternehmens. Als Faustregel gilt, dass ca. 10 % der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein sollten.

Wir empfehlen, die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer zuständigen BG zu klären, um sicherzustellen, dass alle vorgesehenen Ersthelfer übernommen werden. Die anschließende Abrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt durch uns mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse.
Am Kurstag muss das Abrechnungsformular der BG vollständig vorliegen. Für die meisten Berufsgenossenschaften kann das allgemeine Abrechnungsformular verwendet werden.
Ausnahmen bestehen bei:
BGW – Eigenes Abrechnungsformular muss vorab online beantragt werden, nachträgliche Änderungen sind nicht möglich (ansonsten neue Beantragung erforderlich).
UKBW – Eigenes Abrechnungsformular erforderlich.
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe – Eigenes Abrechnungsformular erforderlich.
Bei Fragen zur Abrechnung und dem benötigten Abrechnungsformular unterstützen wir Sie gerne.
Als ASB-Mitglied können Sie einmal jährlich kostenfrei an einem Erste-Hilfe-Grundlehrgang teilnehmen. Der Gutschein ist auf Verwandte ersten Grades übertragbar. In der Regel wird der Gutschein per Post zugesendet, alternativ kann er im Mitgliederbereich unter www.asb.de abgerufen werden.

Den Gutschein geben Sie bitte vollständig ausgefüllt, insbesondere mit Angabe der Mitgliedsnummer, am Kurstag bei der Lehrkraft ab.
Eine Abrechnung über den Gutschein ist nur dann möglich, wenn eine aktive Mitgliedschaft besteht und die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß gezahlt worden sind.
Als Selbstzahler können Sie die Lehrgangsgebühr vor Ort ausschließlich per Kartenzahlung begleichen. Eine Annahme von Bargeld ist leider nicht möglich. Die Zahlung auf Rechnung bieten wir ausschließlich für Firmenkunden an.
Bei einer Online-Buchung stehen während der Buchung neben der Kartenzahlung vor Ort die üblichen Online-Zahlungsmöglichkeiten über unseren externen Dienstleister KISpay zur Verfügung.





