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Allgemeine Informationen
Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte werden, je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit, in fünf Pflegegrade eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach der Einstufung des Pflegegrads (1 bis 5), in der Regel durch einen Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), können die Betroffenen entscheiden, ob sie die Hilfeleistungen durch private Personen (Angehörige, Freunde, Nachbarn, o.ä.) ausführen lassen und dafür ein so genanntes Pflegegeld bekommen, oder ob sie einen Pflegedienst dafür beauftragen, der die Leistungen direkt mit der Kasse abrechnet. Auch Kombilösungen sind denkbar. Da viele Menschen nicht wissen, was Ihnen zusteht und wo Sie Hilfe bekommen, werden Möglichkeiten der Entlastung oft nicht in Anspruch genommen.
Wie geht es für Sie weiter?
Um Ihre Situation beurteilen zu können, ist es sinnvoll, so früh wie möglich ein Gespräch zu führen, um die für Sie passende Lösung zu finden. Wir blicken auf jahrzehntelange Erfahrung zurück und können Ihnen in diesem Abschnitt des Lebens kompetent mit Rat und Tat zur Seite stehen. Rufen Sie uns an: Tel. 07231 / 58 90 266